PROTOKOLLE Bundestag 2019

94 42. ordentlicher DFB-Bundestag · 3./4. November 2016 · Erfurt Dann darf ich fragen, wer für den Antrag ist. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist der Antrag einstimmig so beschlossen. Wir sind bei den B-Juniorinnen angekommen, § 42 Nr. 3 der Spielordnung, im Antrag Nr. 14 auf Seite 107. Hier wird eine Lücke geschlossen, dass die Spiele von B-Juniorinnen ausdrück- lich als Bundesspiele bezeichnet werden können. Das ist bisher schon die Praxis gewesen. Wer stimmt dem zu, dass wir das jetzt auch in den Ordnungen so einfügen? – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Als Nächstes wieder ein Antrag zur Namensänderung beim Junioren-Vereinspokal, Antrag Nr. 15. Ich frage gleich nach der Zustimmung. – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch dieser Antrag so beschlossen. Wir sind mit Antrag Nr. 16 angekommen in der Rechts- und Verfahrensordnung, Seite 110 des Antragspaketes, § 3 Nr. 4 – ein sehr wichtiger Antrag. Das ist eine der Lehren aus den letz- ten zwölf Monaten, dass jetzt die Berichtspflicht erweitert wird vom Direktor Recht auch auf den Direktor Finanzen, und zwar nicht mehr nur gegenüber dem Vizepräsidenten für Recht, sondern jetzt gegenüber dem gesamten Präsidialausschuss. Wir hoffen, dass damit auch diese Problematik für die Zukunft gelöst ist. Gibt es weiteren Nachfrage- oder Erläuterungsbedarf? – Der ist nicht erkennbar. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir sind bei der redaktionellen Anpassung im Antrag Nr. 17 angekommen. Ich glaube, dazu brauche ich nichts zu erläutern. Ich möchte gleich nach der Zustimmung fragen. – Gegenstim- men? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Dann ist auch das so beschlossen. Der Antrag Nr. 18 enthält eine Streichung des § 6 b der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Er erklärt sich ganz einfach dadurch, dass es das Spielervermittlerreglement nicht mehr gibt. Damit kann auch nicht mehr dagegen verstoßen werden. Deswegen ist der Paragraf überflüssig geworden. Wir wollen ihn also streichen. Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Dann ist auch das so beschlossen. Der Antrag Nr. 19 stellt eine Anpassung an die bereits von Ihnen vorhin beschlossene neue Formulierung in der Satzung dar: Diskriminierung in Bezug auf Geschlechter, sexuelle Ori- entierung ist hier jetzt ausdrücklich erwähnt. Nachdem Sie vorhin bei der Satzung alle zuge- stimmt haben, gehe ich davon aus, dass Sie konsequenterweise dieses auch hier tun. Vor- sichtshalber frage ich nach. Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Eben- falls nicht. Dann ist das so beschlossen. Der Antrag Nr. 20 beinhaltet eine Verschiebung des § 29 Nr. 4 hierhin. Er war vorher in einem anderen Paragrafen, den wir benötigt haben im nächstfolgenden Antrag für die Verwaltungs- beschwerde. Hier gibt es überhaupt keine Neuregelung, sondern nur eine strukturelle Ver- schiebung. Ich frage nach den Ja-Stimmen. Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das so beschlossen. Damit haben wir den § 31 in der Rechts- und Verfahrensordnung freigeräumt und können ihn mit neuem Inhalt befüllen. Das tun wir mit Antrag Nr. 21, in dem wir jetzt sehr ausführlich ein Verwaltungsbeschwerdeverfahren regeln. Ich glaube, dass das eine sehr sinnvolle Sache ist, um die Streitigkeiten länger innerhalb unserer Verbandsmechanismen lösen zu können und TOP 15 Andere Anträge

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