PROTOKOLLE Bundestag 2019

93 42. ordentlicher DFB-Bundestag · 3./4. November 2016 · Erfurt TOP 15 Andere Anträge Dann kommt als Antrag Nr. 10 der erste von mehreren Anträgen des Württembergischen Fuß- ballverbandes – 10, 12, 24 und 26. All diese vier Anträge sollen sich erledigen aufgrund eines Antrages des gesamten Süddeutschen Regionalverbandes in Abstimmung mit dem Württem- bergischen Fußballverband, der nämlich diese Anträge zur weiteren Beratung erst noch in die zuständigen Gremien leiten soll. Da gibt es auch noch Uneinigkeit über das genaue Vorgehen in diesem Zusammenhang. Wir eröffnen dem DFB-Vorstand die Möglichkeit, mit diesem Beschluss, der jetzt hier bean- tragt wird, in den nächsten drei Jahren, und zwar möglichst bald nach Abschluss der Bera- tungen, gegebenenfalls neue Regelungen einzuführen, kurz gesagt: eine Übertragung der Zuständigkeit für die nächsten drei Jahre vom Bundestag auf den DFB-Vorstand. Gibt es Nachfragen zu diesen Erläuterungen? – Das sehe ich nicht. Wer ist für diesen Abände- rungsantrag? – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Die gute Nachricht für Sie ist, dass sich die Anträge Nr. 12, 24 und 26 damit bereits erledigt haben. Wir sind bei Antrag Nr. 11 auf Seite 101 angekommen. Da geht es um die Namensänderung des „Junioren-Vereinspokals“ in „DFB-Vereinspokal der Junioren“. Das wird sich in weiteren Anträgen noch ein paarmal wiederholen und jetzt einmal von mir erläutert; nachher stelle ich das immer gleich zur Abstimmung. Gibt es Erläuterungsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann ist dem Antrag Nr. 11 so zugestimmt. Antrag Nr. 12 ist erledigt durch die Beschlussfassung vorher zum Antrag des Württembergi- schen Fußballverbandes. Jetzt kommt der Antrag Nr. 12 a, ein nach der Antragsfrist eingereichter Dringlichkeitsantrag des Hessischen Fußball-Verbandes, der die Frage betrifft: Was machen wir denn mit asylsu- chenden Flüchtlingen, die kurzfristig von einer Einrichtung in eine andere verlegt werden? Müssen die dann für einen Vereinswechsel die Wechselfristen einhalten? Ich denke, hier wird eine sehr sinnvolle Regelung vorgeschlagen, die auch befristet ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2019, die aber verlegten Flüchtlingen das Fußballspielen weiter ermög- licht. Wir stehen ja sehr dafür, dass Flüchtlinge in den Vereinen integriert werden. Wird weitere Aussprache zu diesem Antrag gewünscht? – Das ist nicht erkennbar. Jetzt müssen wir zweimal abstimmen. Wir müssen zunächst die Dringlichkeit bejahen, weil das erst nach der Frist eingereicht worden ist; aber das Problem ist sehr dringlich. Wer ist für die Dringlichkeitsbejahung? – Das ist eindeutig eine Zweidrittelmehrheit. Ist jemand dage- gen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Wir dürfen also abstimmen. Jetzt frage ich: Wer ist für diesen Antrag des Hessischen Fußball-Verbandes? – Das ist eben- falls eine überwältigende Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthal- tungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag jetzt einstimmig so beschlossen. Wir sind beim Antrag Nr. 13, einem Antrag, der die Talentförderung betrifft, der die Möglich- keit betrifft, Förderverträge mit eigenen Spielern bereits ein Jahr früher abzuschließen. Gibt es dazu einen Erläuterungsbedarf? – Das ist nicht der Fall.

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