PROTOKOLLE Bundestag 2019

62 42. ordentlicher DFB-Bundestag · 3./4. November 2016 · Erfurt Bevor ich auf die einzelnen Haushaltsgruppen der Haushaltspläne kurz eingehen möchte, einige Worte zur Lage. Der DFB befindet sich in finanzieller Hinsicht in einer Phase mit drei schwierigen Jahren. Zu den üblichen Schwankungen, die sich zum Beispiel aus den unter- schiedlichen Verteilungen von Heimspielen und Auswärtsspielen der Nationalmannschaft ergeben, kamen 2015 erhebliche Sondereinflüsse. Alleine die Rechtskosten beliefen sich 2015 in Folge der sogenannten WM-Affäre auf 3,2 Millionen Euro gegenüber nur 527.000 Euro im Jahre 2014. Auch das Jahr 2016 steht noch unter dem Eindruck der WM-Affäre. Neben den Kosten des Außerordentlichen Bundestages im April bedeutete dies auch 2016 signifikant erhöhte Rechtsverfolgungskosten. Insgesamt mussten wir mit Abrechnungsstand 31.10.2016 bisher 5,36 Millionen Euro netto aufwenden. Und dabei sind noch nicht alle 2016 erbrachten Leis- tungen abgerechnet. Wir müssen davon ausgehen, dass auch 2017 noch Rechtsberatungs- und Rechtsverfolgungs- kosten in erheblicher Höhe entstehen werden. Des Weiteren fließen die Konsequenzen der im Zusammenhang mit der WM-Affäre geführten Rechtsstreitigkeiten in den Haushalt 2017 ein. Schließlich planen wir ab dem Kalenderjahr 2017, unsere Landesverbände mit direkten Zuwendungen gemäß § 4 unserer Satzung in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro jährlich strukturell zu stärken. Weitere erhebliche Mittel fließen in die Entwicklung des Amateurfuß- balls im Rahmen des Masterplans. Gleichzeitig handelt es sich 2017 um ein Nicht-Event-Jahr, in dem unsere Nationalmannschaft allerdings gemäß den FIFA-Vorgaben am Confed-Cup teilnehmen muss und wird. Dies verur- sacht einen hohen Aufwand ohne korrespondierende Erträge. Kurzum: Wir werden 2017 Mittel aus der allgemeinen Rücklage in Anspruch nehmen müs- sen, um den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Generell entwickeln wir gerade einen stra- tegischen Ansatz zu der Frage, in welcher Höhe die allgemeine Rücklage notwendig ist, um ihren Zweck zu erfüllen, nämlich die Risikoabsicherung der Organisation. Ich bin allerdings überzeugt, dass es der richtige Weg ist, auch 2017 die Investitionen insbesondere in unsere Landesverbände und den Amateurfußball nicht einzuschränken, auch wenn dies bedeutet, die allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen. An dieser Stelle möchte auch ich gerne nochmals erwähnen, dass wir – Vergleichswert 2015 – über alle Kostenstellen hinweg jährlich insgesamt rund 24 Millionen Euro in unmittelbare und mittelbare Leistungen für unsere Vereine sowie die Landes- und Regionalverbände investieren. Ich möchte Sie nun auf einige wenige Punkte im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung gesondert hinweisen. In der Haushaltsgruppe 1 „Spielbetrieb und Vermarktung National- mannschaft“ sind für 2017 bis 2019 die Teilnahme an allen Endturnieren, insbesondere auch der U-Mannschaften und der Frauen sowie Juniorinnen vorsorglich eingestellt. Die Werte für die A-Nationalmannschaft enthalten 2018 noch nicht einen etwaigen Überschuss aus der Weltmeisterschaft, der dann ja zudem mit der Liga zur Teilung anstünde. Die erheblichen Differenzen zwischen den Jahren ergeben sich aus der unterschiedlichen finanzi- ellen Wertigkeit der Spiele. Soweit die TV-Vermarktung betroffen ist, sind höhere Vermarktungs- erlöse ab 2018 aus der Zentralvermarktung der UEFA berücksichtigt. Soweit es die Ticketerlöse betrifft, die wir nur bei Heimspielen erzielen, sind Durchschnittswerte zugrunde gelegt. In Haushaltsgruppe 2 „Wettbewerbe und Spielbetriebe“ finden Sie die saldierten Werte aus den DFB-Pokal-Wettbewerben sowie der Spielbetriebe der Herren und Junioren sowie der Frauen und Juniorinnen. Die Erträge und Aufwendungen aus den Pokal-Wettbewerben berüh- ren nur zum Teil den Haushalt des DFB, nämlich nur insoweit, als wir Veranstalter dieser Spiele TOP 3 Rechenschaftsbericht des Präsidiums

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