PROTOKOLLE Bundestag 2019

140 AuSSerordentlicher DFB-Bundestag · 8. Dezember 2017 · Frankfurt am Main Die Zusatzvereinbarung verweist auf § 11 des Grundlagenvertrages, und den haben wir uns noch einmal angeschaut. Ich habe nur eine Frage dazu: Was bedeutet eine „wesentliche nach- haltige wirtschaftliche Veränderung“ in diesem Zusammenhang? Sind das absolute Zahlen, die gemeint sind, oder ist das das Verhältnis prozentual zueinander? Dazu hätte ich gerne noch ein paar erklärende Worte. Danke. Dr. Stephan Osnabrügge: Gerne, Andreas. Richtig ist, dass der Grundlagenvertrag eine Kon- kretisierung enthält, die auch im deutschen Zivilrecht enthalten ist: Wenn die Geschäftsgrund- lage eines Vertrages wegfällt, dann sind die Parteien verpflichtet, in Verhandlungen einzutre- ten und die Geschäftsgrundlage und die Leistungen aus dem Vertrag neu anzupassen. Nicht mehr als diesen einfachgesetzlichen Grundsatz haben wir in den Grundlagenvertrag hinein- geschrieben. Wenn die wirtschaftlichen Rahmendaten – das sind eben die Erwartungshaltungen beider Parteien –, die gegenseitigen Leistungsstärken und die gegenseitigen Erlöse, an denen zum Beispiel die Pacht ausgerichtet wird, nachhaltig verändert werden, wenn also beispielsweise die DFL plötzlich nur noch 20 Millionen Euro für die Fernsehrechte erzielen würde, dann wür- den wir uns selbstverständlich zusammensetzen. Dann würden wir die beiderseitigen Leistun- gen anpassen. Denn in den Verhandlungen war klar, was die Parteien wirtschaftlich erreichen möchten. Das steht eben in vielen verschiedenen Sätzen, auch mit Bezugsgrößen angegeben, im Grund- lagenvertrag drin. Wir wollten da reinschreiben – das haben auch unsere Vorgänger schon getan –: Sollte diese wirtschaftliche Grundlage nachhaltig gestört sein, weil bei der einen oder anderen Seite etwas eintritt, was man nicht vorhersehen konnte, dann werden wir uns in die Augen gucken, werden uns hinsetzen und werden die Sache neu verhandeln. Dr. Friedrich Curtius: Gibt es weitere Fragen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir auch hier zur Abstimmung über den Antrag Nr. 3 aus der Antragsdruck- sache. Ich darf um Ihr Zeichen für die Zustimmung bitten. – Dann die Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann darf ich feststellen, dass der Antrag einstimmig beschlossen worden ist. – Vielen Dank. (Beifall) Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 6: Ergänzung der Aufgaben der Ethik-Kommission (Änderung des § 46 a DFB-Satzung) Auch dieser Antrag liegt Ihnen vor. Da es sich um eine Änderung der DFB-Satzung handelt, weise ich darauf hin, dass die Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Ich darf hierzu um Ihr Handzeichen bei Zustimmung bitten. – Auch hier die Gegenprobe! Gibt es Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Enthaltungen? – Dann stelle ich auch hier fest, dass der Antrag einstimmig beschlossen worden ist. TOP 5 Grundlagenvertrag DFB/DFL TOP 6 Ethik-Kommission

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