PROTOKOLLE Bundestag 2019

137 AuSSerordentlicher DFB-Bundestag · 8. Dezember 2017 · Frankfurt am Main 8 Millionen Euro erhöht. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 werden wir die Mittel, die unsere Landesverbände von uns für die Wahrnehmung ihrer ideellen Aufgabe zur Verfügung gestellt erhalten, aus den Erträgen der beiden großen Marketingverträge des DFB, adidas und VW, auf dann 12 Millionen Euro pro Jahr erhöhen. Ich möchte einige der Kernleistungen des Grundlagenvertrages ansprechen, die Sie auf dem Chart neben anderen auch erkennen können. Erstens. Der DFB überträgt der DFL das Recht, den Spielbetrieb der Bundesliga durchzufüh- ren und einen Deutschen Meister zu ermitteln. Als Pacht für diese Rechte zahlt die DFL dem DFB eine Beteiligung an ihren Erlösen aus der Zentralvermarktung. Aus vernünftigen Gründen, nämlich aufgrund der Tatsache, dass die Vermarktungserlöse ganz wesentlich von den Leis- tungen der Klubs abhängen, ist dieser Pachtzins gedeckelt: im aktuellen Grundlagenvertrag auf maximal 26 Millionen Euro jährlich. Zweitens. Der DFB beteiligt die DFL an den Erlösen aus der Vermarktung der A-Nationalmann- schaft. Ebenfalls aus gutem Grund, nämlich weil diese Vermarktungserlöse ganz wesentlich auch von den Leistungen des DFB abhängen, ist auch diese Beteiligung gedeckelt, und zwar auf jährlich maximal 20 Millionen Euro. Drittens. Die Klubs der DFL leisten unmittelbar an die Landesverbände Spielabgaben aus den Erlösen der Eintrittskartenverkäufe in Höhe von 2,35 Prozent bei der Bundesliga beziehungs- weise 1,25 Prozent bei der 2. Liga. Diese Mittel fließen unmittelbar den Landesverbänden zu und können von ihnen zur Deckung ihres Haushalts und zur Erfüllung ihrer Aufgaben gegen- über den Amateurvereinen verwandt werden. Viertens. Die DFL selber leistet erstmals mit dieser Laufzeit – ich finde, das muss man auch betonen – einen zusätzlichen Beitrag zur Entwicklung des Fußballs an der Amateurbasis. Sie beteiligt sich an der Finanzierung des Masterplans Amateurfußball mit Projektleistungen in Höhe von 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Diese Summe fließt unmittelbar in die Finanzierung von Projekten, die den Landesverbänden und den Amateurvereinen zugutekommen. Fünftens. Der DFB leistet Abstellungsentschädigungen für die Nationalspieler an die Klubs. Diese Leistungen betragen circa 600.000 Euro pro Jahr. Sechstens. Der DFB führt entsprechend den FIFA-Regularien die Sportgerichtsbarkeit auch für die Spiele der Bundesliga durch. Hierfür leistet die DFL einen finanziellen Beitrag. Siebtens. Der DFB organisiert entsprechend den Regularien der FIFA die Anti-Doping-Maßnah- men. Hierfür leistet die DFL einen kostendeckenden finanziellen Ausgleich. Achtens. Der DFB organisiert – wiederum entsprechend den Regularien der FIFA – das Schiedsrichterwesen für die Lizenzligen. Die DFL zahlt dem DFB die hierdurch entstehenden Kosten. Neuntens. Eine der ganz wesentlichen Leistungen, wenn nicht gar die wesentlichste: Die DFL gewährleistet, dass ihre Klubs einer Vermarktung der Nationalspieler durch den DFB im Zusammenhang mit den Länderspielen zustimmen. Nur so kann beispielsweise sichergestellt werden, dass Spieler von Bayern München im Auftrage des DFB und als Nationalspieler für Mercedes-Benz werben, obwohl Bayern München im Teilbesitz von Audi ist. Nur hierdurch wird es dem DFB überhaupt möglich, Vermarktungserlöse aus seiner A-Nationalmannschaft zu erzielen. Die A-Nationalmannschaft ist der wirtschaftliche Motor des DFB und aller seiner Leistungen an seine Verbände. TOP 5 Grundlagenvertrag DFB/DFL

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