PROTOKOLLE Bundestag 2019

136 AuSSerordentlicher DFB-Bundestag · 8. Dezember 2017 · Frankfurt am Main Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 5: Wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen zwischen dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga: Bestätigung der vertraglichen Regelungen (Grundlagenvertrag) unter Einschluss der Zusatzvereinbarungen zwischen DFB und DFL Ich darf nochmals unseren Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge ans Rednerpult bitten. Dr. Stephan Osnabrügge: Liebe Freunde, trotz der fortgeschrittenen Zeit legen wir Ihnen heute den Grundlagenvertrag und die bereits abgeschlossenen Zusatzvereinbarungen erneut zur Genehmigung vor. Die zweite Zusatzvereinbarung, die Marketingvereinbarung betreffend die Werberechte an den Spielern der Nationalmannschaften, wurde erst kürzlich zu Ende ver- handelt und ist damit sozusagen druckfrisch. Herr Dr. Koch hat Ihnen bereits in seinem Redebeitrag erläutert, aus welchem Grunde wir Ihnen heute den Grundlagenvertrag und seine Zusatzvereinbarungen nochmals zur Genehmi- gung vorlegen. Ich begrüße dies sehr, und ich möchte auch von meiner Seite aus nochmals betonen: Sämtliche Zahlungsflüsse im Detail waren Gegenstand der Berichterstattung sowohl des Präsidenten als auch des Schatzmeisters auf dem Ordentlichen Bundestag 2016. Zuvor hatten wir sie im ersten Finanzbericht des DFB veröffentlicht. Dem Präsidium, das vor der Beschlussfassung des Bundestages zunächst über die Vereinba- rungen zu entscheiden hatte, lagen sowohl der Vertrag als auch alle Zusatzvereinbarungen – soweit sie damals schon abgeschlossen waren – im Wortlaut vor. Noch nie ist eine Führung des DFB mit den wirtschaftlichen Zahlen so transparent umgegangen, wie wir dies tun – erst recht nicht diejenigen, die die Zusatzvereinbarung zum Grundlagenvertrag im Jahre 2009 erfunden haben. Liebe Freunde, in den vergangenen Monaten haben viele meistens über die Öffentlichkeit ihre Meinungen und Ansichten zu den Inhalten des Grundlagenvertrages geäußert. Viele Men- schen von außerhalb unseres Kreises, die anders als Sie und anders als wir nicht demokra- tisch dazu gewählt sind, die Interessen des Fußballs zu vertreten, nehmen dabei für sich in Anspruch, im Besitz der absoluten Wahrheit zu sein – selbst dann, wenn diese in der Realität keinerlei Entsprechung findet. Bitte lassen Sie sich nicht durch Menschen, die vor allem ihre eigenen wirtschaftlichen Inte- ressen vertreten, suggerieren, der DFB würde die Interessen einer Seite – sei es die der Ama- teure, sei es die der Liga – verkaufen oder durch geheime, interne Rechnungsvorgänge die Amateure belasten. Bitte bilden Sie sich Ihre eigene Meinung! Der Grundlagenvertrag ist ein Sammelwerk verschiedenster Regelungen, die allesamt eines eint: Sie bilden den wirtschaftlichen Rahmen der Beziehungen zwischen dem DFB und der DFL ab. Der Grundlagenvertrag ist damit nicht weniger als das grundsätzliche Regelungswerk der Einheit des Fußballs in Deutschland. Sie sehen hinter mir einen Chart, der die kompletten Leistungsverpflichtungen gemäß dem Grundlagenvertrag abbildet. Weder die Landesverbände noch erst recht die Vereine sind Par- tei dieses Grundlagenvertrages. Und weder die Landesverbände noch die Vereine können deshalb dadurch benachteiligt oder betrogen werden. Die Landesverbände sind mittelbar begünstigt; denn der DFB stärkt gemäß § 8 des Grundla- genvertrages mit insgesamt 5 Millionen Euro aus den Erträgen des Grundlagenvertrages seine Amateurbasis. Bereits seit diesem Jahr haben wir diese Summe aus Eigenmitteln des DFB auf TOP 5 Grundlagenvertrag DFB/DFL

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