PROTOKOLLE Bundestag 2019

116 AuSSerordentlicher DFB-Bundestag · 8. Dezember 2017 · Frankfurt am Main Diese Vorhalte und Behauptungen sind nach unserer einhelligen Auffassung nichts als halt- lose Polemiken und unrichtige Sachdarstellungen. Deshalb stellen sie auch ausnahmslos kei- nen Grund dar, gegen den Grundlagenvertrag Position zu beziehen. – Stephan Osnabrügge wird darauf noch im Einzelnen eingehen. Ich beschränke mich hier nur darauf, ausdrücklich festzuhalten, dass in mehrfacher Hinsicht die Behauptung falsch ist, wonach aufgrund unzulässiger interner Verrechnungen den Lan- des- und Regionalverbänden nur noch circa 6 Millionen Euro zur Verfügung stünden. Wahr ist, dass die Amateurverbände aus dem Grundlagenvertrag keine derartigen Ansprüche ableiten können. Wahr ist auch, dass die Landes- und Regionalverbände aufgrund der Vereinbarungen des Amateurfußballpakets ab 2019 12 Millionen Euro jährlich erhalten werden – zum Wohl des Amateurfußballs und der Amateurfußballvereine in den Landesverbänden. Geradezu absurd ist darüber hinaus die Behauptung, die Amateurvereine müssten ihre Lan- des- und Regionalverbände durch Beiträge und Gebühren jährlich mit 35 Millionen Euro sub- ventionieren. Die Amateurvereine sind die Mitglieder der Landesverbände. Vereinsmitglieder, meine Damen und Herren, finanzieren durch Beiträge den Haushalt der Vereine. Das ist nor- mal und jedem von uns wohlbekannt. Im Fall der Landesverbände ist es tatsächlich und erfreulicherweise aber so, dass die Vereine nur weniger als ein Drittel der Gelder selbst aufbringen müssen, die die Verbände für die Erfüllung ihrer Aufgaben und für die Organisation des Spielbetriebs für die Mitgliedsvereine benötigen. Es ist also genau umgekehrt: Der professionelle Fußball und insbesondere der DFB unterstüt- zen und subventionieren die Landesverbände und den Amateurfußball. Genau deshalb ist es auch gut und wichtig, dass der DFB nicht zuletzt auf Grundlage der Regelungen des Grundla- genvertrags und der Zusatzvereinbarungen diese Gelder erwirtschaften kann. Auch wird die Gemeinnützigkeit des DFB durch den Grundlagenvertrag in keiner Weise in Frage gestellt. Auch hier ist es wieder genau andersherum: Die Regelungen des Grundlagen- vertrags ermöglichen es dem DFB und den Landesverbänden, ihre gemeinnützigen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Das alles wissen die Delegierten der Landes- und Regionalverbände. Genau deshalb werden sie heute noch einmal dem Grundlagenvertrag und den Zusatzverein- barungen zustimmen und damit den vor einem Jahr abgeschlossenen Vertrag zwischen DFB und DFL bestätigen. Meine Damen und Herren, ja, es ist so: DFB, DFL, die Regional- und Landesverbände sind weiterhin „vereint auf Neuen Wegen“, und genau das werden wir in den gleich anstehenden Beschlussfassungen auch dokumentieren. Ich wünsche uns allen einen guten Verlauf des Außerordentlichen Bundestags. (Beifall) Dr. Friedrich Curtius: Wir fahren fort und kommen zu Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Stimmberechtigten, Bestimmung der Wahlprüfungskommission und eines Wahlleiters Ich habe von der Wahlprüfungskommission das Ergebnis der Feststellung der Stimmberech- tigten – § 21 der DFB-Satzung – übermittelt bekommen. Danach sind heute von insgesamt 263 stimmberechtigten Delegierten 259 anwesend, sodass sich daraus eine einfache Mehr- heit von 130 Stimmen und eine Zweidrittelmehrheit von 173 Stimmen ergibt. TOP 1 Eröffnung und Ansprachen TOP 2 Stimmberechtigte, Wahlprüfungskommission, Wahlleiter

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